Sachverständigenwesen

Die Sachverständigen von Schmitt & Partner erstellen Schaden- und Wertermittlungsgutachten. In den Gutachten werden die komplexen Sachverhalte verständlich dargestellt und ermöglichen eine rationale Entscheidungsfindung. Die Erstellung von Gutachten gehört zu unserer Kernkompetenz. Da wir keine eigenen Reparatur- oder Verkaufsleistungen anbieten, wird vermieden, dass eigene wirtschaftliche Interessen unsere Gutachten beeinflussen. So gewährleisten wir absolute Gutachter-Neutralität. Unsere Gutachten erzielen dadurch eine hohe Anerkennungsquote.

Unabhängigkeit bedeutet für uns, dass wir uns bei der Erbringung unserer Leistungen keiner Einflussnahme aussetzen, die unsere Vertrauenswürdigkeit und die Glaubwürdigkeit unserer Aussagen gefährdet.

Weisungsfreiheit bedeutet für uns, dass wir keine Verpflichtungen eingehen, die geeignet sind, unsere tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen.

Unparteilichkeit bedeutet für uns, dass wir bei der Erbringung unserer Leistung stets darauf achten, das wir uns nicht der Besorgnis der Befangenheit aussetzen. Wir bewahren bei der Vorbereitung und Erarbeitung unseres Gutachtens strikte Neutralität und beantworten die gestellten Fragen objektiv und unvoreingenommen.

Persönliche Aufgabenerfüllung bedeutet für uns, dass die von uns angeforderten Leistungen unter der uns zuerkannten Sachkunde in eigener Person erbracht werden. Im Falle der Übernahme von Leistungen Dritter, werden wir darauf hinweisen.